Norm: EO §84 Abs1ZPO §148 Abs2
Rechtssatz: Für den Rekurs gegen den Beschluss auf Abweisung des Wiedereinsetzungsantrags im Vollstreckbarerklärungsverfahren nach §§ 79 ff EO gilt demnach die 14-tägige Rekursfrist des § 148 Abs 2 ZPO. Entscheidungstexte 3 Ob 175/03m Entscheidungstext OGH 25.03.2004 3 Ob 175/03m Veröff: SZ 2004/43 Euro... mehr lesen...
Begründung: In dem zwischen den Streitteilen vor dem Bezirksgericht Tulln zu 1 C 23/94w anhängig gewesenen Ehescheidungsverfahren erwirkte die Klägerin und gefährdete Partei (in der Folge: Klägerin) gegen den Beklagten und Gegner der gefährdeten Partei (in der Folge: Beklagter) eine einstweilige Verfügung nach § 382 Abs 1 Z 8 lit a EO, mit der ihr rechtskräftig ein einstweiliger Unterhalt in der Höhe von zuletzt monatlich S 7.500 zuerkannt wurde. In dem zwischen den Streitteilen vo... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei beantragte zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Forderung von S 403.699,50 aufgrund eines Versäumungsurteils die Bewilligung der Forderungsexekution gemäß § 294 EO. In Feldgruppe 10 gab sie zwei Drittschuldner an und als Rechtsgrund der Forderung: "Sonstiges, und zwar Werkvertrag". Die betreibende Partei beantragte zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Forderung von S 403.699,50 aufgrund eines Versäumungsurteils die Bewilligung der Ford... mehr lesen...
Norm: EO §402EO idF EONov 2000 §84 Abs1ZPO §521a
Rechtssatz: Zweiseitig ist das Rekursverfahren nach der EO lediglich nach § 84 Abs 1 EO (idF der EO-Novelle 2000) und im Verfahren über einstweilige Verfügungen. Entscheidungstexte 3 Ob 104/01t Entscheidungstext OGH 29.08.2001 3 Ob 104/01t 7 Ob 172/02y Entscheidungstext OGH 30.10.2002... mehr lesen...