Begründung: Das Erstgericht erklärte mit Beschluss vom 19. November 2002 ON 2 den Schiedsspruch der Außenhandelsarbitrage bei der Wirtschaftskammer Jugoslawiens in Beograd vom 3. April 2002, Zl. T 20/00, insoweit in Österreich für vollstreckbar, als die verpflichtete Partei zur Zahlung von 22.500 DEM = 11.504,07 EUR als Hauptschuld verpflichtet wurde. Den darüber hinausgehenden Antrag, diesen ausländischen Exekutionstitel auch in Ansehung der Nebenforderungen von 18.625,47 DEM = 1... mehr lesen...
Norm: EO §79 Abs1EO §84bEO §294 Abs4 M3
Rechtssatz: Wird die Entscheidung eines ausländischen Gerichtes zu Unrecht für vollstreckbar erklärt, kann dies der Drittschuldner im Rekurs gegen das Zahlungsverbot geltend machen. Entscheidungstexte 3 Ob 2362/96s Entscheidungstext OGH 30.10.1996 3 Ob 2362/96s European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Mit dem Beschluß des Erstgerichtes vom 27. 5. 1980 wurde der betreibenden Partei gegen die verpflichtete Partei auf Grund der einstweiligen Verfügung vom 25. 3. 1980 zur Erwirkung der Unterlassung der Verwendung der Bezeichnung "Tabasco", insbesondere in Form der Etablissementbezeichnung "Tabasco im Fordhof" für ein Kaffeerestaurant, die Exekution gemäß § 355 EO bewilligt. Mit dem am 22. 3. 1982 beim Erstgericht eingelangten Schriftsatz stellte die betreibende Partei den Antrag, an ... mehr lesen...
Die Klägerin brachte in ihrer Unterlassungsklage vor, die Zweitbeklagte sei bis zum 12. Oktober 1978 ihr Handelsvertreter mit der Aufgabe gewesen, C-Wärmemeßgeräte zu vertreiben und den Kundendienst zu besorgen. Die Erst- und die Zweitbeklagte hätten in der Folge versucht, in den Kundenkreis der Klägerin einzudringen. Den Kunden sei ein Auftragsschreiben der Drittbeklagten S-KG vorgelegt worden, womit diese beauftragt werden, die Heizkosten- und Wärmemeßverteiler der Marke C abzulesen... mehr lesen...