Begründung: Die betreibende Partei beantragte zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Forderung von 695.906,13 S sA auf Grund des Versäumungsurteils des Bezirksgerichtes Neunkirchen vom 20. 7. 1999, mit welchem die ursprünglich Erstverpflichtete und Franz K*****, geboren am 2. 6. 1952, zur ungeteilten Hand zur Zahlung von 883.954,32 S sA verurteilt worden waren, die Zwangsversteigerung näher bezeichneter Liegenschaften. Mit dem Exekutionsantrag legte die betreibende Partei die er... mehr lesen...
Begründung: Gegen die Beklagte erging am 12.10.1994 ein klagsstattgebendes Urteil, welches entgegen § 93 Abs 1 ZPO nicht an den von ihr bevollmächtigten Rechtsanwalt, sondern an die Firma *****I*****-GmbH zugestellt wurde. Am 5.12.1994 wurden die Rechtskraft und Vollstreckbarkeit bestätigt. Gegen die Beklagte erging am 12.10.1994 ein klagsstattgebendes Urteil, welches entgegen Paragraph 93, Absatz eins, ZPO nicht an den von ihr bevollmächtigten Rechtsanwalt, sondern an die Fi... mehr lesen...
Norm: EO §7 Abs3 Ea EO §7 Abs6 H EO §39 Abs1 Z9 IIII EO § 7 heute EO § 7 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 7 gültig von 01.01.1995 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 624/1994 EO § 7 gültig von 31.07.1... mehr lesen...