Begründung: In einem von mehreren betreibenden Gläubigern, darunter der Revisionsrekurswerberin, geführten Zwangsversteigerungsverfahren wurde der den Gegenstand der Exekution bildende Liegenschaftsanteil am 29.4.1993 um das Meistbot von S 1,425.000 zugeschlagen. Für die Revisionsrekurswerberin ist auf diesem Liegenschaftsanteil im besten Rang das Pfandrecht für die Forderung von S 928.000 samt höchstens 18 % Zinsen, höchstens 19 % Verzugszinsen und eine Nebengebührensicherste... mehr lesen...
Norm: EO §59 Abs3 EO §213 V EO §213 VI ZPO §215 Abs1 ZPO §212 Abs1 EO § 59 heute EO § 59 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 EO § 59 gültig von 01.07.2021 bis 26.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 5... mehr lesen...