Norm: EO §54 Abs3EO §83 Abs2LGVÜ Art47 Nr1LGVÜ Art48EuGVÜ Art47 Nr1EuGVÜ Art48
Rechtssatz: Die unterbliebene Vorlage von urkundlichen Nachweisen der Vollstreckbarkeit und Zustellung iSd Art 47 Z 1 EuGVÜ ist ein verbesserungsfähiger Mangel iSd Art 48 EuGVÜ und § 54 Abs 3 EO. Entscheidungstexte 3 Ob 145/03z Entscheidungstext OGH 21.08.2003 3 Ob 145/03z ... mehr lesen...
Norm: EO §54 Abs3WEG 1975 §13c Abs3WEG 1975 §13c Abs4WEG 1975 §13c Abs5WEG 2002 §27
Rechtssatz: Keine Verbesserbarkeit eines Zwangsversteigerungsantrages, dem die erforderlichen Titel nicht angeschlossen sind, wenn sich die betreibende Partei (Wohnungseigentümergemeinschaft) auf das gesetzliche Vorzugspfandrecht nach §13c Abs3 bis 5 WEG 1975 bzw. jetzt §27 WEG 2002 beruht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §7 Abs2EO §54 Abs3
Rechtssatz: Der Nachweis des Eintritts der für die Vollstreckbarkeit maßgeblichen Tatsachen ist nach § 7 Abs 2 EO durch qualifizierte Urkunden zu erbringen. Die Vorlage derartiger Urkunden ersetzt jedoch nicht ein entsprechendes Tatsachenvorbringen im Exekutionsantrag. Es muss es dem Verpflichteten möglich sein, die Berechtigung des Exekutionsantrags zu überprüfen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EONov 1991 ArtXXXIV Abs4EO §7 AcEO §7 Bb1EO §10 AEO §54 Abs3
Rechtssatz: Wird auf Grund eines Bruchteilstitels nach dem 1. 1. 1996 ein Exekutionsantrag gestellt, eine ergänzende Entscheidung nach Art XXXIV Abs 4 EO-Nov 1991 aber nicht erwirkt, ist ein Verbesserungsverfahren nicht einzuleiten. Entscheidungstexte 3 Ob 276/98d Entscheidungstext OGH 16.12.1998 3 Ob 276/98d ... mehr lesen...
Norm: EO §54 Abs3Geo §394 Abs2EO §349
Rechtssatz: Bei Bewilligung der zwangsweisen Räumung durch das Titelgericht im Titelakt bedarf es nicht der Vorlage der mit der Vollstreckbarkeitsbestätigung versehenen Ausfertigung des Räumungstitels. Entscheidungstexte 40 R 409/98p Entscheidungstext LG für ZRS Wien 24.11.1998 40 R 409/98p ... mehr lesen...
Norm: EO §54 Abs3EO §54d Abs1
Rechtssatz: Die Vorlage einer Fotokopie der Ausfertigung des Exekutionstitels ist ein verbesserungsfähiger Mangel. Anmerkung 0000027 Entscheidungstexte 2 R 354/97t Entscheidungstext LG Feldkirch 29.10.1997 2 R 354/97t European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:0LG0929:1997:R... mehr lesen...
Norm: EO §54 Abs3
Rechtssatz: Die Verbesserung von Inhaltsmängeln ist nicht auf Anträge im vereinfachten Bewilligungsverfahren beschränkt. Entscheidungstexte 3 Ob 86/97m Entscheidungstext OGH 26.03.1997 3 Ob 86/97m 3 Ob 136/97i Entscheidungstext OGH 09.07.1997 3 Ob 136/97i 3 Ob 27/98m ... mehr lesen...