Entscheidungen zu § 44 Abs. 4 EO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 1955/10/26 7Ob471/55

Norm: EO §44 Abs4 EEO §356 Abs2
Rechtssatz: Wurde die Exekution über Antrag des Verpflichteten aufgeschoben und der Aufschiebungsbeschluß der betreibenden Partei nicht zugestellt, so hat diese keine Veranlassung, im Sinne des § 44 Abs 4 EO einen Antrag auf Fortsetzung der Exekution zu stellen. Entscheidungstexte 7 Ob 471/55 Entscheidungstext OGH 26.10.1955 7 Ob 471/55 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.10.1955

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