Begründung: Als Inhaber (Erstkläger) bzw. Lizenznehmerin (Zweitklägerin) der für Dienstleistungen der Klasse 42 "Veranstaltung von Schönheitskonkurrenzen und Mißwahlen" auf Grund eines Verkehrsgeltungsnachweises eingetragenen österreichischen Wortmarke Nr. 103.094 "M*** A***" beantragten die Kläger zur Sicherung eines inhaltsgleichen, auf §§ 1, 7 und 9 UWG gestützten Unterlassungsanspruches mit einstweiliger Verfügung 1. beiden Beklagten zu untersagen, im Zusammenhang mit Misswahl... mehr lesen...
Mit dem nunmehr angefochtenen Beschluß hat das Rekursgericht den Rekursen der Beklagten Folge gegeben und die Anträge der Klägerin, infolge Aufhebung der einstweiligen Verfügungen gemäß § 399 Abs. 1 Z 3 EO die von ihr (im Verfahren 17 Cg 173/80) am 15. 12. 1980 und (im Verfahren 17 Cg 172/80) am 10. 3. 1981 vorgelegten Bankgarantien der A-Bank vom 9. 12. 1980 über 1 Mio. S und vom 2. 3. 1981 über 100 000 S freizugeben und zu Handen ihres ausgewiesenen Vertreters zurückzustellen, abgew... mehr lesen...