Begründung: Zugleich mit ihrer am 14. 10. 2010 bei Gericht eingelangten Unterhaltsklage begehrte die klagende und gefährdete Partei (im Folgenden: Klägerin) einstweiligen Unterhalt gemäß § 382 Z 8 lit a EO, worauf das Erstgericht eine einstweilige Verfügung mit folgendem Inhalt erließ: Zugleich mit ihrer am 14. 10. 2010 bei Gericht eingelangten Unterhaltsklage begehrte die klagende und gefährdete Partei (im Folgenden: Klägerin) einstweiligen Unterhalt gemäß Paragraph 382, Ziffer 8,... mehr lesen...
Begründung: Mit rechtskräftiger einstweiliger Verfügung vom 21. Oktober 2005 wurde dem Gegner der gefährdeten Partei aufgrund eines Vorfalls vom 4. Oktober 2005 gemäß § 382b Abs 1 EO (idF vor dem 2. Gewaltschutzgesetz, BGBl I 2009/40) verboten, in die Ehewohnung und deren unmittelbare Umgebung zurückzukehren. Diese einstweilige Verfügung wurde für die Zeit bis zum rechtskräftigen Abschluss eines innerhalb von drei Monaten einzuleitenden Scheidungsverfahrens sowie eines gegebenenf... mehr lesen...