Entscheidungen zu § 393 Abs. 1ZPO EO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 2009/7/14 4Ob101/09w

Begründung: Die Klägerin bietet Telefonnetzkapazitäten an, die ihre Kunden (auch) durch Vorauswahl (Preselection) in Anspruch nehmen können. Sie bedient sich dabei auch des Netzes der Beklagten. Die Telekom-Control-Kommission hat mit Bescheid festgestellt, dass die Beklagte über beträchtliche Marktmacht auf dem Markt „Zugang von Privatkunden zum öffentlichen Telefonnetz (Endkundenmarkt)" verfügt. Sie hat ihr daher nach § 37 Abs 2 iVm § 46 Abs 1 TKG 2003 die Verpflichtung auferlegt... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 14.07.2009

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