Begründung: Auf Grund eines Vollstreckungsbescheides zu einem Mahnbescheid eines deutschen Amtsgerichtes wurde zur Hereinbringung von 9.222 DM die Fahrnis- und Gehaltsexekution bewilligt. Gegen den Beschluß des Kreisgerichtes Wels (Bewilligungsgericht) auf Bewilligung der Fahrnisexekution und Pfändung des Gehaltes der verpflichteten Partei und den Beschluß des Erstgerichtes (Exekutionsgericht) auf Überweisung des gepfändeten Gehaltes erhob die verpflichtete Partei keinen Rekurs. E... mehr lesen...