Entscheidungen zu § 372 Abs. 3 EO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 1985/7/24 3Ob64/85

Begründung: Mit Urteil des Bezirksgerichtes Döbling vom 30.April 1984, 2 C 23/80-63, wurde der Verpflichtete bis auf weiteres zur Zahlung eines monatlichen Unterhaltsbetrages von 11.000 S (bzw. bis zu einem nicht mehr aktuellen früheren Zeitpunkt von 10.000 S) unter Einrechnung der auf Grund der Einstweiligen Verfügung vom 25.November 1981 bezahlten monatlichen Unterhaltsbeträge von 8.638 S an die betreibende Partei verurteilt. Das Landesgericht für ZRS Wien als Berufungsgericht bes... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 24.07.1985

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