Norm: EO §37 Abs3AbgEO §14 Abs3JN §86a
Rechtssatz: Der Gerichtsstand des § 14 Abs 3 AbgEO schließt ebenso wie der des § 37 Abs 3 EO den Wahlgerichtsstand nach § 86a JN aus. Entscheidungstexte 3 Ob 163/04y Entscheidungstext OGH 21.07.2004 3 Ob 163/04y Veröff: SZ 2004/111 1 Ob 115/06b Entscheidungstext OGH 20.06.2006 1 Ob 1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Beschluß des Kreisgerichtes Wels vom 10. Juli 1981, Sa 18/80-33, wurde der zwischen der Kommanditgesellschaft "Alfred S***" (in der Folge: Kommanditgesellschaft) und ihren Gläubigern bei der Tagsatzung am 29. Jänner 1981 abgeschlossene Ausgleich bestätigt. Die Ausgleichsschuldnerin unterwarf sich der Überwachung durch ein Sachwalterkomitee, bestehend aus dem nunmehrigen Beklagten als Vorsitzenden, dem Kreditschutzverband von 1870 und dem Alpenländischen Kr... mehr lesen...