Begründung: Das Erstgericht hatte der betreibenden Partei gegen den Verpflichteten neben der Fahrnisexekution auch gemäß §§ 331 ff EO die Exekution durch Pfändung der der verpflichteten Partei gegen den Drittschuldner Ing. L***** GmbH angeblich zustehenden Gesamtrechte (Ansprüche) auf Übertragung des Eigentums laut Kaufvertrag vom 5. 3. 1996 durch grundbücherliche Einverleibung des Eigentumsrechtes ob 182/1000 Anteilen an einer Liegenschaft bzw den im Zuge der
Begründung: von ... mehr lesen...
Norm: EO §341 Abs2 H EO § 341 heute EO § 341 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 341 gültig von 01.08.1989 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989
Rechtssatz:
Der Beschluß au... mehr lesen...