Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Die Beschwerdeführerin betrieb und betreibt ein Exekutionsverfahren gegen XXXX wegen € 3,000.000,00 s. A. Mit Beschluss des Bezirksgerichtes XXXX vom 25.09.2012, GZ XXXX, wurde die Beschwerdeführerin zur Einbringung der vollstreckbaren Forderung vom € 3,000.000,00 samt Zinsen und Kosten zum Zweck der Verwertung der zufolge des Beschlusses vom 03.07.2012, GZ XXXX, gepfändeten, der ver... mehr lesen...