Begründung: Mit dem in der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung am 3.12.1996 in Anwesenheit beider Parteien verkündeten Teilanerkenntnisurteil des Landesgerichtes für ZRS Wien, 25 Cg 100/96a-7, (in der Ausfertigung unrichtig mit Datum 29.4.1997, 25 Cg 100/96a-20) wurde die nunmehrige Verpflichtete schuldig erkannt, betreffend die Liegenschaften 1160 Wien, R*****gasse 29 und 1040 Wien, T*****gasse 8, betreffend die Tätigkeit der nunmehrigen Verpflichteten als die Liegensch... mehr lesen...