Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Disziplinarbeschuldigte (DB) steht in einem öffentlich rechtlichen Dienstverhältnis als Rechtspfleger in Zivilprozess-, Exekutions- und Insolvenzsachen bei einem Bezirksgericht. 2. Am 08.11.2010 erließ die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Justiz, Senat XXXX (DK) einen Einleitungs- u. Unterbrechungsbeschluss der in der Folge am 09.08.2011 und am 07.10.2012 ergänzt wurde. Grundlage war ... mehr lesen...