Entscheidungen zu § 291 Abs. 2 EO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE OGH 1997/2/11 10Ob31/97z

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Entscheidung | OGH | 11.02.1997

TE OGH 1995/2/22 9Ob507/95

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Entscheidung | OGH | 22.02.1995

RS OGH 1995/2/22 9Ob507/95, 10Ob31/97z

Norm: ABGB §140 BaABGB §140 BeEO §291 Abs2
Rechtssatz: Für die Bestimmung der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners ist es gerechtfertigt, jenen Teil des durchschnittlichen Nettoeinkommens des Unterhaltsschuldners, der ihm auch im Falle der exekutiven Durchsetzung eines Unterhaltstitels verbleiben muß (§ 291b Abs 2 EO) - zunächst von der Bemessung des Unterhaltes auszuscheiden und nur den der Pfändung unterliegenden Bezugsteil der Ermittl... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.02.1995

Entscheidungen 1-3 von 3

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