Begründung: Im ersten Rechtsgang begehrte der Kläger nach mehrfacher Ausdehnung seines Klagebegehrens zuletzt den Betrag von S 4,248.049,20 brutto samt Anhang und Feststellung und brachte dazu vor, die Beklagte schulde ihm aufgrund seiner langjährigen beruflichen Tätigkeit und Verdienste einen vertraglich vereinbarten monatlichen Ruhe- und Versorgungsgenuß von S 69.997,-- brutto bzw S 78.759,-- brutto. Für den Zeitraum 1.1.1976 bis 31.12.1982 sowie 1.1.1983 bis 31.12.1988 habe... mehr lesen...