Norm: EO §290 Abs1 Z2EO §290 Abs1 Z14EO §290 Abs3EO §290a Abs1KOVG §18KOVG §18aKOVG §19KOVG §20KOVG §20a
Rechtssatz: Die Pflegezulage, die Hilflosenzulage, die Blindenzulage, die Blindenführzulage und die Pauschalbeträge für außergewöhnlichen Kleiderverbrauch und Wäscheverbrach (§§ 18 bis 20a KOVG) sind auch zugunsten gesetzlicher Unterhaltsansprüche unpfändbar. Entscheidungstexte 3 Ob 390/... mehr lesen...