Entscheidungen zu § 283 Abs. 1 EO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE OGH 1997/12/9 3R396/97a

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Entscheidung | OGH | 09.12.1997

RS OGH 1997/12/9 3R396/97a

Norm: ABGB §1101ABGB §1041EO §269EO §283 Abs1
Rechtssatz: Wird der Verkaufserlös dem einzigen betreibenden Gläubiger ausgefolgt, hat der Bestandgeber, der sein Bestandgeberpfandrecht im Exekutionsverfahren nicht geltend gemacht hat, einen Verwendungsanspruch gegenüber dem betreibenden Gläubiger. Das gesetzliche Pfandrecht am Verkaufserlös ist trotz § 269 EO nicht untergegangen. Anmerkung 0000046 Entscheidun... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.12.1997

TE OGH 1994/3/22 4Ob520/94

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Entscheidung | OGH | 22.03.1994

RS OGH 1994/3/22 4Ob520/94, 5Ob162/09y

Norm: EO §381 Z2 DEO §382 Abs1 Z5 II5
Rechtssatz: Da einstweilige Verfügungen nach § 381 Z 2 EO nicht nur den Schutz vor Exekutionsvereitlung bezwecken, sondern überhaupt die Effizienz des gerichtlichen Rechtsschutzes sichern wollen, sind körperliche Bedrohungen des Räumungsklägers oder seiner Mitbewohner durch den (die) Beklagten stets ein ausreichender Grund zur Erlassung eines nach § 382 Abs 1 Z 5 EO auch zugunsten eines Räumungsanspruches g... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.03.1994

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