Entscheidungen zu § 26 EO

Unabhängige Verwaltungssenate

1 Dokument

Entscheidungen 1-1 von 1

RS UVS Vorarlberg 1995/03/27 2-04/94

Rechtssatz: Gemäß § 16 Abs. 2 EO wird der Vollzug der Exekution entweder unmittelbar durch die Zivilgerichte oder durch Vollstreckungsorgane bewirkt, welche dabei im Auftrag und unter Leitung des Gerichtes handeln. Vollstreckungsorgane sind im Rahmen eines gerichtlichen Exekutionsverfahrens u.a. befugt, die Wohnung des Verpflichteten - mit entsprechender Schonung der Person - zu durchsuchen (vgl. § 26 Abs. 1 EO). Sie können auch zum Zwecke der Beseitigung eines ihnen entgegengestellten Wid... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 27.03.1995

Entscheidungen 1-1 von 1

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten