Norm: EO §259 Abs1
Rechtssatz: Ein gerichtlich gepfändetes Kraftfahrzeug, das in der Gewahrsame des Schuldners belassen wurde, kann von ihm weiterhin benützt werden. Entscheidungstexte 12 Os 203/62 Entscheidungstext OGH 13.06.1962 12 Os 203/62 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0003702 ... mehr lesen...