Begründung: Am 6.4.1983 wurde eine den Verpflichteten gehörende Liegenschaft um das Meistbot von S 840.000 zugeschlagen. Auf den dem Erstverpflichteten zugeschriebenen Hälfteanteil war aufgrund eines am 19.2.1982 beim Erstgericht eingelangten Exekutionsantrags das Pfandrecht für die Forderung von S 46.037,01 samt 12 % Zinsen seit 21.8.1980 und die Kosten von S 2.078,68 und S 1.793,14 zugunsten der nunmehrigen Revisionsrekurswerberin eingetragen. Diese wurde jedoch weder vom V... mehr lesen...