Begründung: Zur Hereinbringung eines Betrages von 50.000 s.A beantragte die führende betreibende Partei die Versteigerung der 1/10-Anteile des Verpflichteten an einer Liegenschaft, wobei zugunsten dieser betreibenden Partei auf der gesamten Liegenschaft im besten Rang ein Höchstbetragspfandrecht von 520.000 S haftet. Der diesem Exekutionsantrag zugrunde liegende Titelprozeß wurde im Grundbuch zu diesem Höchstbetragspfandrecht angemerkt. - In der Versteigerungstagsatzung gab die ... mehr lesen...
Norm: EO §171 Abs3 EO §222 Abs3a EO § 171 heute EO § 171 gültig ab 01.10.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2000 EO § 171 gültig von 01.08.1989 bis 30.09.2000 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989 EO § 222 heute ... mehr lesen...