Mit Beschluß des Exekutionsgerichtes vom 26. Juli 1963 wurde die Liegenschaft EZ. 111 KG. S. um das Meistbot von 223.000 S der Maria K. zugeschlagen. Ein gestelltes Überbot wurde von der Ersteherin entkräftet, indem sie ihr Anbot auf 318.000 S erhöhte. Darauf wurde das Überbot zurückgewiesen. Da die Ersteherin das Meistbot nicht rechtzeitig und ordnungsgemäß berichtigte, wurde auf Antrag der betreibenden Partei die Wiederversteigerung bewilligt. Drei Tage vor der Wiederversteigerung w... mehr lesen...