Entscheidungen zu § 16 Abs. 4 EO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 1993/5/12 3Ob1/93

Begründung: Aufgrund des Rückstandsausweises der Beklagten vom 5.2.1992, I 1312, dessen Vollstreckbarkeit gemäß § 45 Abs.3 Ingenieurkammergesetz (IngKG) am selben Tag bestätigt wurde, wurde ihr mit Beschluß des Erstgerichtes vom 11.2.1992, AZ 21 E 953/92, zur Hereinbringung des Betrags von S 22.836,-- samt Anhang (= Rückstand viertes Quartal 1991, Säumniszuschlag, Mahnspesen, Gerichtsgebühren und Kosten) die Fahrnisexekution bewilligt. Aufgrund des Rückstandsausweises der Bek... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 12.05.1993

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