Begründung: Gegenstand des Verfahrens ist die Zwangsversteigerung von zwei Liegenschaftsanteilen, mit denen Wohnungseigentum (W1 und W2) verbunden ist. Am 24. Oktober 1997 wurden diese Liegenschaftsanteile "unter dem Vorbehalt, dass der Zuschlag erst mit der Genehmigung - Nichtuntersagung - durch die Grundverkehrsbehörde oder der Abgabe der Erklärung rechtswirksam wird", um das Meistbot von 2,65 Mio S und von 1,85 Mio S einer näher genannten Ersteherin zugeschlagen. Sie wurde besc... mehr lesen...
Norm: EO §155 Abs1KO §48 Abs1
Rechtssatz: Zufolge der Regelung des § 155 Abs 1 EO besteht im Falle der Wiederversteigerung ein gesetzliches Pfandrecht am erlegten Vadium. Wenn in der Folge über das Vermögen der säumigen Ersteherin Konkurs eröffnet wurde, bildet das erlegte Vadium daher eine Sondermasse nach § 48 Abs 1 KO; diese Sondermasse als Konkursmasse dient allerdings nur der Befriedigung der auf das Meistbot verwiesenen Gläubiger, soweit ... mehr lesen...
Norm: EO §155 Abs1
Rechtssatz: Von einem Ausfall am Meistbot kann nur gesprochen werden, wenn die Liegenschaft bei der Wiederversteigerung zugeschlagen wird. Das Vadium und die erlegten Meistbotsraten können dem säumigen Ersteher solange nicht ausgefolgt werden, als nicht - allenfalls im Rechtsweg - festgestellt ist, daß keine Haftung des säumigen Erstehers für durch seine Saumsal entstandene Schäden besteht. Entscheidungste... mehr lesen...