Entscheidungen zu § 152 Abs. 3 EO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE OGH 2001/6/11 8Ob270/00i

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Entscheidung | OGH | 11.06.2001

TE OGH 1993/9/15 3Ob63/93

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Entscheidung | OGH | 15.09.1993

RS OGH 1993/9/15 3Ob63/93, 8Ob270/00i

Norm: EO §152 Abs3
Rechtssatz: Der Grund für die Verzinsung des Meistbotes liegt darin, daß mit der Erteilung des Zuschlages alle Nutzungen der Liegenschaft, aber auch alle Lasten, soweit sie nicht durch die Versteigerung erlöschen, auf den Ersteher übergehen (§ 156 EO), und daß dem Ersteher der bar zu erlegende Teil des Meistbotes nur gestundet wird. Der betreibende Gläubiger hat bei Vorlage der Versteigerungsbedingungen die Möglichkeit, zuläs... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.09.1993

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