Begründung: Mit Beschluß vom 20.9.1993 (ON 2) bewilligte das Erstgericht der betreibenden Partei zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung von S 497.763,30 sA die Zwangsversteigerung der Liegenschaft EZ ***** KG F***** gegen die (damalige) Liegenschaftseigentümerin Elisabeth A***** als verpflichtete Partei. Die Exekutionsbewilligung erwuchs in Rechtskraft, die Liegenschaft wurde geschätzt. Die betreibende Partei legte am 3.3.1994 die Versteigerungsbedingungen vor. Mit B... mehr lesen...