Begründung: Das Erstgericht beraumte die Tagsatzung zur Verteilung der Ertragsüberschüsse aus der Zwangsverwaltung der Liegenschaft der Verpflichteten für den 6.9.1984 an. Am 4.9.1984 meldete die E D F, für welche auf der Liegenschaft im Rang vor der betreibenden Partei G 21 das Pfandrecht zur Sicherung aller Forderungen und Ansprüche an Haupt- und Nebenverbindlichkeiten aus gegebenem Kredit bis zum Höchstbetrag von S 4.680.000,- begründet ist, schriftlich ihre während der Zwangsver... mehr lesen...
Norm: EO §124 Z3EO §127 Abs2EO §128 Abs1
Rechtssatz: Die bei sonstigem Ausschluß von der jeweils in Frage stehenden Verteilung nach § 127 Abs 2 EO spätestens bei der Tagsatzung zur Verteilung der Ertragsüberschüsse vorzunehmende Anmeldung nicht betreibender Gläubiger hat die im § 124 Z 3 EO bezeichneten Leistungen aus Forderungen und Rechten, die auf der Liegenschaft sichergestellt sind, so aufgeschlüsselt anzugeben, daß die Anmeldung auch über... mehr lesen...