Entscheidungen zu § 10a Abs. 2 EO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 1959/5/27 3Ob196/59, 3Ob254/59, 3Ob37/59, 3Ob65/64, 3Ob100/83

Norm: EO §10a Abs2 AEGEO ArtI
Rechtssatz: Der Umstand, daß der im Exekutionstitel mit einem Bruchteil des Dienst- oder Arbeitseinkommens festgesetzte Unterhalt bei Exekutionsbewilligung unrichtig errechnet wurde, ist nicht mit Klage sondern, soweit dies nicht durch Rekurs geschehen kann, mittels eines Antrages nach § 10 a Abs 2 EO geltend zu machen. Entscheidungstexte 3 Ob 196/59 Ent... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.05.1959

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