Norm: EO §10a Abs2 AEGEO ArtI EO § 10a gültig von 01.03.1992 bis 01.03.1992 aufgehoben durch BGBl. Nr. 628/1991
Rechtssatz:
Der Umstand, daß der im Exekutionstitel mit einem Bruchteil des Dienst- oder Arbeitseinkommens festgesetzte Unterhalt bei Exekutionsbewilligung unrichtig errechnet wurde, ist nicht mit Klage sondern, soweit dies nicht durch Rekur... mehr lesen...