Am 21. August 1963 wurde vom Landesgericht Klagenfurt zu Sa 23/63 über das Vermögen des Verpflichteten das Ausgleichsverfahren eröffnet. Der Ausgleichsschuldner erklärte am 27. September 1963 gemäß § 31a Abs. 2 AO schriftlich, sämtliche angemeldeten Forderungen zu bestreiten. Nach Einstellung dieses Ausgleichsverfahrens eröffnete das Erstgericht mit Beschluß vom 24. April 1964, S 10/64, über das Vermögen des Verpflichteten den Anschlußkonkurs. Nach dem Inhalt des Protokolls über die e... mehr lesen...