Entscheidungen zu § 29 Abs. 2 AAV

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vwgh Erkenntnis 1997/6/27 96/02/0096

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 11. Jänner 1996 wurde der Beschwerdeführer in seiner Eigenschaft als handelsrechtlicher Geschäftsführer einer näher genannten Gesellschaft m.b.H. für schuldig befunden, er habe zu verantworten, daß auf einer näher genannten Baustelle in N verwendete Schalungsteile für den Zeitraum Dezember 1992 bis 25. Jänner 1993 ungesichert gewesen seien, obwohl Betriebsmittel durch Schutzmaßnahmen so gesichert sein müßten, daß be... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.06.1997

RS Vwgh 1997/6/27 96/02/0096

Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §29 Abs2;ASchG 1972 §31 Abs2 litp;
Rechtssatz: § 29 Abs 2 AAV erfordert eine konkrete "Gefahrenstelle" an einer Betriebseinrichtung, sonstigen mechanischen Einrichtung oder einem Betriebsmittel, hinsichtlich derer die Sicherung unterlassen wurde, um so die - nähere - Subsumtion unter eine der in Betracht kommenden Vorschriften der AAV zu ermöglichen (Hinweis: E 29.6.1992,... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.06.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1991/5/27 91/19/0030

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretungen nach 1. § 35 Abs. 1 der Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung AAV und 2. § 8 Abs. 1 Z. 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 2 der Verordnung vom 2. Oktober 1981 über die Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Jugendliche, BGBl. Nr. 527, (VO) bestraft, weil er als handelsrechtlicher Geschäftsführer und damit als zur Vertretung nach außen Berufener einer näher bezeic... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.05.1991

RS Vwgh 1991/5/27 91/19/0030

Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §29 Abs2;AAV §35 Abs1;
Rechtssatz: Bei Reparaturen an einer Betriebseinrichtung, die nicht den in § 35 Abs 1 AAV angeführten Einstellarbeiten und Nachstellarbeiten zugeordnet werden können, sind nach dieser Bestimmung keine Schutzvorrichtungen erforderlich. Dies ergibt sich aus dem Wortlaut des § 35 Abs 1 AAV, sowie aus der grundsätzlichen Bestimmung des § 29 Abs 2 AAV, de... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.05.1991

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