Entscheidungen zu § 16 Abs. 8 AAV

Unabhängige Verwaltungssenate

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS UVS Kärnten 2002/07/04 KUVS-285-287/4/2002

Rechtssatz: Wurde der Beschuldigte mit Wirksamkeit vom 16.1.2001 von seiner Funktion als verantwortlicher Beauftragter für das A-Werk I abberufen, so kann dem Beschuldigten nicht zur Last gelegt werden, dass er als verantwortlicher Beauftragter am 18.1.2001 Verwaltungsübertretungen nach dem Arbeitnehmerschutzgesetz zu verantworten hat. Dieses Ergebnis ist auch nicht dadurch relativiert, dass der Anzeige des Arbeitsinspektorates vom 25.1.2001 zu entnehmen ist, dass die A-Industriegesellscha... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 04.07.2002

RS UVS Steiermark 1995/08/28 30.12-30/94

Rechtssatz: Die einmal jährlich erforderliche Überprüfung einer Absaugeanlage nach § 16 Abs 8 dritter Satz AAV auf ihren ordnungsgemäßen Zustand ist mit der laufenden (auch ausschließlich durch Fachfirmen vorgenommenen) Wartung der Anlage nicht gleichzusetzen. Schlagworte Arbeits- und Sozialrecht Absaugeanlage Überprüfung mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 28.08.1995

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