Entscheidungen zu § 5 MSchG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1999/9/29 98/12/0140

Die Beschwerdeführerin steht als Botschaftsrätin im Bereich des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Soweit vorliegendenfalls erheblich, wurde sie an der österreichischen Botschaft in Bonn verwendet. In diesem Zusammenhang richtete die belangte Behörde an die Beschwerdeführerin ein Dienstrechtsmandat vom 24. November 1992, in welchem zunächst eine Feststellung über die Gebührlichkeit eines Gruppenpauschales für Üb... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.09.1999

RS Vwgh 1999/9/29 98/12/0140

Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: MSchG 1979 §3;MSchG 1979 §5;
Rechtssatz: Bundesbeamte erhalten während der Fristen der §§ 3 und 5 MSchG 1979 ihre Bezüge weiter (Hinweis E 14.2.1979, 2854/77, VwSlg 9767 A/1979, und E 20.5.1992, 90/12/0326, VwSlg 13639 A/1992; siehe auch Knöfler, Mutterschutzgesetz, 11te Aufl, S 93). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1998120140... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.09.1999

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