Entscheidungen zu § 31 MSchG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

9 Dokumente

Entscheidungen 1-9 von 9

TE OGH 2007/4/24 17Ob4/07y

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Entscheidung | OGH | 24.04.2007

TE OGH 2001/9/12 4Ob166/01t

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Entscheidung | OGH | 12.09.2001

TE OGH 2001/4/24 4Ob84/01h

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Entscheidung | OGH | 24.04.2001

TE OGH 1993/4/20 4Ob35/93

Begründung: Die Klägerin wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 28.7.1976 unter der Firma "Coss Computer Software Service Gesellschaft mbH" mit dem Sitz in Wien gegründet und am 20.10.1976 in das Handelsregister (nunmehr Firmenbuch) des Handelsgerichtes Wien eingetragen. Seit 30.4.1982 ist sie nach Verlegung ihres Sitzes nach Linz und einer Änderung ihrer Firma im Firmenbuch des Landesgerichtes Linz eingetragen. Sie befaßt sich mit Dienstleistungen und dem Handel im Zusammenhang mit... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 20.04.1993

TE OGH 1982/3/30 4Ob309/82

Die klagende Partei, die zu HRA 322 im Handelsregister des Landesgerichtes Feldkirch eingetragen ist, erzeugt und vertreibt Bier unter der - vom Sitz ihrer Brauerei (Egg im Bregenzerwald/Vorarlberg) abgeleiteten - Bezeichnung "Egger-Bier". Sie steht mit dem Beklagten Fritz Egger, der bei St. Pölten (Unterradlberg) eine Brauerei hat und sein Bier unter dem - von seinem Familiennamen abgeleiteten - Markennamen "Egger-Bier" vertreibt, im Wettbewerbsverhältnis. Die klagende Partei stell... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 30.03.1982

RS OGH 1982/3/30 4Ob309/82, 4Ob35/93, 4Ob84/01h, 4Ob166/01t, 17Ob4/07y

Norm: HGB §17 Abs1MSchG §31UWG §9 C5
Rechtssatz: Sind zwei Marken für die gleiche Ware registriert, entscheidet die Priorität; dass die Marke mit schlechterer Priorität bereits früher einmal mit besserer Priorität registriert war und nur aus formellen Gründen gelöscht wurde, ändert daran nichts - "Egger-Bier". Entscheidungstexte 4 Ob 309/82 Entscheidungstext OGH 30.03.1982 4 Ob ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.03.1982

RS OGH 1982/3/30 4Ob309/82

Norm: MSchG §31UWG §9 B5UWG §9 C5
Rechtssatz: Bei einer bloß örtlich beschränkten Verkehrsgeltung besteht nach herrschender Anschauung der Markenbehörden kein Löschungsanspruch. Entscheidungstexte 4 Ob 309/82 Entscheidungstext OGH 30.03.1982 4 Ob 309/82 Veröff: SZ 55/43 = ÖBl 1982,128 = GRURInt 1983,308 European Case Law Identif... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.03.1982

RS OGH 1976/10/19 4Ob356/76

Norm: MSchG §14MSchG §21MSchG §23MSchG §31UWG §9 C5
Rechtssatz: Zur Abwehr des auf ein österreichisches Markengebrauchsrecht gestützten Unterlassungsanspruches kann sich der Beklagte grundsätzlich auf die bessere Priorität der internationalen Marke berufen. Soweit der Unterlassungsanspruch auf das prioritätsältere Ausstattungsrecht in der Gesamtheit - also unter Berücksichtigung von Form, Material, Farbe und Etikettierung - gestützt ist, kann s... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.10.1976

RS OGH 1954/2/26 5Os1111/53, 4Ob342/74, 4Ob388/81, 4Ob309/82, 4Ob325/82

Norm: MSchG 1953 §22aMSchG 1970 §31
Rechtssatz: Wer bereits vor der Benützung einer eingetragenen Marke durch deren Inhaber ein gleiches oder ähnliches, nicht registriertes Warenzeichen führte, welches zum Prioritätszeitpunkt der eingetragenen Marke Verkehrsgeltung genoß, hat durch den bloßen Ablauf der Frist für den Löschungsantrag (§ 22 a MSchG 1953) das Recht auf Benützung seines Warenzeichens nicht verloren. Entscheidung... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.02.1954

Entscheidungen 1-9 von 9

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