Entscheidungen zu § 3 Abs. 2 MSchG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vwgh Beschluss 2008/3/28 2006/12/0192

A) Sachverhalt Die Beschwerdeführerin wurde mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1995 zur Assistenzärztin an der Universitätsklinik für Anästhesie der Universität Graz ernannt. Mit Wirkung vom 1. Jänner 2001 wurde ihr Dienstverhältnis gemäß §§ 176 f BDG 1979 in ein solches auf unbestimmte Zeit umgewandelt. Unbestritten ist, dass die Beschwerdeführerin für Journaldienste eine Journaldienstzulage bezog, jedoch ab 4. Dezember 2002 gemäß § 3 Abs. 3 des Mutterschutzgesetzes 1979, BGBl. Nr. 221 ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 28.03.2008

RS Vwgh 2008/3/28 2006/12/0192

Index: E000 EU- Recht allgemeinE1EE3LE3L E05202010E6J10/07 Verwaltungsgerichtshof59/04 EU - EWR60/02 Arbeitnehmerschutz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: 11957E119 EWGV Art119;11992E119 EGV Art119;11997E141 EG Art141 Abs1;11997E141 EG Art141 Abs2;11997E234 EG Art234;31975L0117 Entgelts-RL Art1;31992L0085 Arbeitnehmer-RL Sicherheit Gesundheitsschutz 10te Art11 Z1;31992L0085 Arbeitnehmer-RL Sicherheit Gesundheitsschutz 10te Art11 Z2 litb;31992L0085 Arbeitnehmer-RL Sicherhe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.03.2008

TE Vwgh Erkenntnis 2002/2/20 98/12/0238

Die Beschwerdeführerin steht als Beamtin in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Ihre Dienststelle ist das Bundesamt und Forschungszentrum für Landwirtschaft. Unbestritten ist, dass die Beschwerdeführerin am 25. Juni 1998 ihrer Dienststelle eine von Dr. C, Facharzt für Gynäkologie, am diesem Tag ausgestellte Bestätigung vorlegte, wonach sie in der 36. Woche gravid sei; voraussichtlicher Geburtstermin sei der 22. Juli 1998. Dieser Bestätigung war - wie den vorgel... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.02.2002

RS Vwgh 2002/2/20 98/12/0238

Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: MSchG 1979 §3 Abs1;MSchG 1979 §3 Abs2;MSchG 1979 §3 Abs4 idF 1992/833;MSchG 1979 §5 Abs1 idF 1992/833;
Rechtssatz: § 5 Abs. 1 zweiter Satz MSchG spricht ausdrücklich von einer Verkürzung der Achtwochenfrist vor der Entbindung, die zu einer Verlängerung der Schutzfrist nach der Entbindung im Ausmaß dieser Verkürzung, höchstens jedoch auf 16 Wochen führt. Davon abweichend sieht ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.02.2002

Entscheidungen 1-4 von 4

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