Norm: ASVG §162 Abs1 Satz3MSchG §3 Abs3
Rechtssatz: Auch der Bezieherin einer Leistung nach dem KBGG steht bei Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Freistellungszeugnisses nach § 3 Abs 3 MSchG ein vorgezogenes Wochengeld zu, da sie in gleicher Weise wie eine von einem Beschäftigungsverbot betroffene erwerbstätige Dienstnehmerin nicht mehr in der Lage war, ohne Gefährdung ihres Lebens und ihrer Gesundheit bzw des Lebens und der Gesundheit ihr... mehr lesen...