Norm: MSchG §15h MSchG § 15h heute MSchG § 15h gültig ab 01.11.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 115/2023 MSchG § 15h gültig von 01.01.2016 bis 31.10.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 149/2015 MSchG § 15h gültig von 01.07.2004 bis 31.1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit ihrer am 19.10.2004 bei Gericht eingelangten Klage begehrte die klagende Partei wie im
Spruch: ersichtlich und brachte dazu im Wesentlichen vor, dass die beklagte Partei im Unternehmen der klagenden Partei eine wichtige Führungsfunktion inne habe, die eine kontinuierliche und regelmäßige Arbeitsleistung erfordere. Zwar sei Teilzeit grundsätzlich möglich, doch dürfe dabei die Wochenarbeitszeit ein gewisses Mindestmaß nicht unterschreiten. Wichtig sei vor all... mehr lesen...