Entscheidungen zu § 15 Abs. 6 MSchG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2000/8/17 99/12/0164

Die Beschwerdeführerin steht seit 1. September 1998 als Professorin (L 1) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; zuvor stand sie als Landeslehrerin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Wien. Im beschwerdegegenständlichen Zeitraum (23. Dezember 1996 - Ende August 1997) war sie der Übungshauptschule der Pädagogischen Akademie des Bundes in X dienstzugeteilt (diese wurde aber der Aktenlage zufolge im Stande eines Polytechnischen Lehrganges in Wien... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.08.2000

RS Vwgh 2000/8/17 99/12/0164

Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §56 Abs2 idF 1992/873;MSchG 1979 §15 Abs1;MSchG 1979 §15 Abs6;
Rechtssatz: Da im Beschwerdefall im Schuljahre 1996/97 die Tage vom 23.12.1996 (einschließlich) bis 6.1.1997 (einschließlich) schulfrei waren und die Dienstnehmerin das Kind am 23.12.1996 in Pflege übernommen hatte, bedeutet dies, dass der Karenzurlaub nicht am 23.12.1996, sondern am 7.1.... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.08.2000

RS Vwgh 2000/8/17 99/12/0164

Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: MSchG 1979 §15 Abs1;MSchG 1979 §15 Abs6;
Rechtssatz: Gemäß § 15 Abs 6 letzter Satz MSchG 1979 ist an Stelle des in § 15 Abs 1 Satz 1 festgelegten Zeitpunktes bei Pflegemüttern der Karenzurlaub ab dem Tag der Übernahme in Pflege zu gewähren. Dieser in § 15 Abs 1 erster Satz MSchG 1979 genannte Zeitpunkt ist der Ablauf der Schutzfristen nach § 5 Abs 1 und 2 MSchG 1979. Allerding... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.08.2000

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