Entscheidungen zu § 10 Abs. 3 MSchG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Erkenntnis 2006/12/20 2004/08/0055

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde in Bestätigung des erstinstanzlichen Bescheides den Beschwerdeführer zur Zahlung eines Beitrages gemäß § 5b AMPFG in der Höhe von EUR 2.450,07 verpflichtet. In der Begründung: wird nach der Wiedergabe des Verwaltungsgeschehens und der Zitierung des § 5b Abs. 1 und 2 AMPFG ausgeführt: Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde in Bestätigung des erstinstanzlichen... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.12.2006

RS Vwgh 2006/12/20 2004/08/0055

Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: AMPFG 1994 §5b;MSchG 1979 §10 Abs3;
Rechtssatz: Unter Betriebsstilllegung iSd § 10 Abs. 3 MSchG ist die dauernde Einstellung des Betriebes (Teilbetriebes) als Organisationseinheit zu verstehen. Der bloße Wechsel in der Person des Betriebsinhabers (Rücklegung der Gewerbeberechtigung des früheren Betriebsinhabers und Betriebsve... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.12.2006

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