Norm: MSchG §1 Abs1
Rechtssatz: Für die Marke ist demnach wesentlich, daß sie dazu dient, die Waren oder Dienste eines bestimmten Unternehmens zu individualisieren. Sie ermöglicht dem Markeninhaber, die von ihm auf dem Markt angebotenen Waren oder Dienste aus der Anonymität der Masse der Angebote herauszulösen, dadurch von gattungsgleichen Waren oder Diensten seiner Konkurrenten abzuheben und auf diese Weise einen festen Kundenstamm zu gewinnen... mehr lesen...
Norm: MSchG §1 Abs1
Rechtssatz: "PAG" hat Unterscheidungskraft und ist daher schutzfähig. Entscheidungstexte 4 Ob 351/82 Entscheidungstext OGH 06.09.1983 4 Ob 351/82 Veröff: ÖBl 1984,46 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0066838 Dokumentnummer JJR_19830906_OGH0002_0040OB00351_82... mehr lesen...
Norm: MSchG 1970 §1 Abs1MSchG 1970 §4 Abs1 Z2UWG §9 C3a
Rechtssatz: Dem Bestandteil "Land" im Zusammenhang mit der Bezeichnung von Lebensmitteln kommt nur geringe Kennzeichnungskraft zu und ist nicht geeignet, bestimmte Waren eines Unternehmens von gleichartigen Waren eines anderen Unternehmens zu unterscheiden. Entscheidungstexte 4 Ob 327/76 Entscheidungstext OGH 27.04.1976 4 Ob ... mehr lesen...