Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit einem als "Zulassungsgesuch" bezeichneten Schriftsatz vom 24.02.2014 beantragte die nunmehrige Beschwerdeführerin, per 01.04.2014 als Rechtspraktikantin zur Gerichtspraxis zugelassen zu werden. Diesem Schriftsatz legte sie (in Kopie) ihren deutschen Personalausweis sowie ein vom 25.06.2013 datierendes, vom Landesjustizprüfungsamt des Justizministeriums XXXX ausgestelltes... mehr lesen...