Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlichen-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Amt des Arbeitsmarktservice Steiermark. Der Beschwerdeführer ist Vater eines am 6. August 2001 geborenen Kindes. Am 9. Mai 2003 beantragte er für die Zeit ab 16. Juli 2003 die Auszahlung von Karenzurlaubsgeld für das erwähnte Kind. Mit Antragsergänzung vom 3. Juli 2003 führte er aus, er ersuche um Auszahlung des Karenzurlaubsgeldes bis 6. August 2004. Den Verwaltungsakten... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof60/02 Arbeitnehmerschutz61/01 Familienlastenausgleich63/04 Bundesbedienstetenschutz
Norm: KBGG 2001 §2 Abs1 Z3;KBGG 2001 §8 Abs1 Z1;KBGG 2001 §8 Abs2;KUG 1974 §2 Abs3 idF 1995/820;KUG 1974 §37 idF 1995/522;KUG 1974 §39 Abs1 Z3 idF 2001/I/103;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Das Karenzurlaubsgeld gebührt bei Vorliegen eines darauf gerichteten Antrages kraft Gesetzes, ohne dass es ein... mehr lesen...