Die Beschwerdeführerin ist die Witwe des am 6. Dezember 1969 verstorbenen Dr. RP, dem das Bundesministerium für Handel und Wiederaufbau mit Wirksamkeit ab 15. April 1950 die Wohnung Nr. nn im Hause 1030 Wien, bestehend aus vier Zimmern samt Nebenräumen im Gesamtausmaß von 189,04 m2 als Naturalwohnung zugewiesen hatte. Mit an die Bundesgebäudeverwaltung II Wien gerichtetem Schriftsatz vom 26. Jänner 1970 ersuchte die Beschwerdeführerin, welche ihren verstorbenen Gatten als Hauptmi... mehr lesen...
Index: 63/09 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht NachkriegsrechtÜbergangsrecht
Norm: GÜG §23 Abs3;GÜG §23 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1274/68 E VS 30. April 1970 VwSlg 7788 A/1970 RS 1 Stammrechtssatz
Wurde das Dienstverhältnis des Beamten, dem von der Dienstbehörde für die Dauer einer bestimmten Dienstverwendung eine Wohnung als Dienstwohnung und Naturalwohnung zugewiesen wurde, durch Au... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/06 Dienstrechtsverfahren63/09 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht NachkriegsrechtÜbergangsrecht
Norm: AVG §73 Abs2 impl; AVG §8;DVG 1958 §3;GÜG §23 Abs3; VwGG §27; AVG § 73 heute AVG § 73 gültig ab 15.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 57/2018 ... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bundesgebäudeverwaltung II Klagenfurt vom 28. August 1961 wurde dem Beschwerdeführer, der zu dieser Zeit als Hauptmann des österreichischen Bundesheeres in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stand, mit Wirkung vom 15. September 1961 die Wohnung in X, Estraße 38/EG, bestehend aus vier Zimmern, einem Kabinett und Nebenräumen, auf die Dauer seiner Verwendung als Bediensteter im Bereiche des Bundesministeriums für Landesverteidigung als Naturalwohn... mehr lesen...
Index: 63/09 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht NachkriegsrechtÜbergangsrecht
Norm: GÜG §23 Abs3;GÜG §23 Abs4; Beachte Abgehen vom E VfGH 21.9.1966, G 04/66
Rechtssatz:
Wurde das Dienstverhältnis des Beamten, dem von der Dienstbehörde für die Dauer einer bestimmten Dienstverwendung eine Wohnung als Dienstwohnung und Naturalwohnung zugewiesen wurde, durch Austritt aus dem Dienstverhä... mehr lesen...
Index: 63/09 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht NachkriegsrechtÜbergangsrecht
Norm: GÜG §23 Abs3;
Rechtssatz:
Ausführungen zur Frage, daß es für den bescheidmäßigen Auftrag zur Räumung einer Naturalwohnung unwesentlich ist, daß deren Zuweisen seinerzeit durch eine nicht zuständige Behörde erfolgt war.
European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1970:1968001068.X0... mehr lesen...
Index: 63/09 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht NachkriegsrechtÜbergangsrecht
Norm: GÜG §23 Abs3;
Rechtssatz:
Ausführungen zur Frage, warum aus der durch Bescheid vorgeschriebenen Zahlung der Wohnungsvergütung an eine bestimmte Stelle und der Annahme durch diese nicht auf den Abschluß eines Mietvertrages geschlossen werden kann.
European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist die Witwe des am 1. Juni 1961 verstorbenen Obersten des höheren militärtechnischen Dienstes WR, dem im Jahre 1956 das Bundesministerium für Handel und Wiederaufbau im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Landesverteidigung im Hause 11 der X-siedlung in Wien eine Naturalwohnung zugewiesen hatte. Nachdem die Republik Österreich, vertreten durch die Finanzprokuratur, am 14. August 1965 gegen die Beschwerdeführerin beim Bezirksgericht Hietzing Klage a... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz63/09 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht NachkriegsrechtÜbergangsrecht
Norm: GehG 1956 §24 Abs1;GÜG §23 Abs2;GÜG §23 Abs3;GÜG §23 Abs4;
Rechtssatz:
Gleich den Monatsbezügen sind die Sachbezüge, zu denen Dienst- und Naturalwohnungen zählen, Leistungen, die vom Dienstgeber dem Beamten in Rücksicht auf sein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis oder in Rücksicht auf eine be... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz63/09 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht NachkriegsrechtÜbergangsrecht
Norm: GehG 1956 §24 Abs1;GÜG §23 Abs2;GÜG §23 Abs3;GÜG §23 Abs4;
Rechtssatz:
Den Hinterbliebenen eines Beamten, die nach dessen Tod im Genusse der ihm zur Verfügung gestellten Naturalwohnung belassen worden sind, kann nicht mit verwaltungsbehördlichen Bescheid die Räumung dieser Wohnung aufgetragen werd... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz63/09 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht NachkriegsrechtÜbergangsrecht
Norm: GehG 1956 §24 Abs1;GÜG §23 Abs2;GÜG §23 Abs3;GÜG §23 Abs4;
Rechtssatz:
Durch die Zuweisung einer Dienst- oder Naturalwohnung an einen Beamten erlangt nur dieser einen (öffentlich-rechtlichen) Benützungstitel, nicht aber auch dessen Angehörige. Die Hinterbliebenen oder dritte Personen, die nach dem... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz63/09 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht NachkriegsrechtÜbergangsrecht
Norm: AVG §56;GehG 1956 §24 Abs1;GÜG §23 Abs2;GÜG §23 Abs3;GÜG §23 Abs4; AVG § 56 heute AVG § 56 gültig ab 01.01.1999 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 158/1998 ... mehr lesen...
Index: 63/09 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht NachkriegsrechtÜbergangsrecht
Norm: GÜG §23 Abs3;
Rechtssatz:
§ 23 sieht zwei Arten von Wohnung vor: Dienst- und Naturalwohnungen. Eine Versetzung vor der Zuteilung einer Naturalwohnung (Umwandlung einer zugeteilten Dienstwohnung in eine Naturalwohnung) ist daher keine Änderung der Dienstverwendung im Sinne des § 23 Abs 3 GÜG. Paragraph 23, sieht zwe... mehr lesen...
Index: 63/09 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht NachkriegsrechtÜbergangsrecht
Norm: GÜG §23 Abs3;
Rechtssatz:
Die Herbeiführung geordneter Wohnverhältnisse für einen Bundesbediensteten als Voraussetzung für eine den Erfordernissen der Verwaltung entsprechende Dienstleistung allein genügt nicht, um anzunehmen, daß die Verwendung einer Dienst- oder Naturalwohnung in höherem Maß den Interessen der Ver... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht63/09 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht NachkriegsrechtÜbergangsrecht
Norm: DP §84 Abs4;GÜG §23 Abs3 idF 1956/55;
Rechtssatz:
Die gemäß § 23 Abs 3 des Gehaltsüberleitungsgesetzes bestehende Verpflichtung zur Räumung der Naturalwohnung nach Auflösung des Dienstverhältnisses kann einer Geldverbindlichk... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht63/09 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht NachkriegsrechtÜbergangsrecht
Norm: DP §84;GÜG §23 Abs3 idF 1956/55;
Rechtssatz:
Die Voraussetzungen unter denen ein Beamter seinen Austritt aus dem Dienstverhältnis erklären kann, sind in den §§ 84 ff DP erschöpfend enthalten (Hinweis E VfGH 30.10.1925, VwSlg ... mehr lesen...
Index: 63/09 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht NachkriegsrechtÜbergangsrecht
Norm: GÜG §23 Abs3;
Rechtssatz:
Die Entziehung der einem Beamten rechtskräftig zugewiesenen Naturalwohnung liegt nicht im freien Ermessen der Behörde. Soll eine Dienstwohnung nach ihrer Räumung durch den bisherigen Besitzer wiederum als Naturalwohnung verwendet werden, so wird sie nicht auf eine (andere) Art verwendet, di... mehr lesen...