Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht63/09 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht NachkriegsrechtÜbergangsrecht
Norm: DP §36 Abs4;GÜG §2;GÜG §6;
Rechtssatz:
Der Dienstzweigebegriff der Dienstpragmatik ist weiter gefaßt als der Dienstzweigebegriff iSd § 6 des Gehaltsüberleitungsgesetzes, BGBl. Nr. 22/1947. Der Begriff "Dienstzweig" iSd Dienst... mehr lesen...