Entscheidungen zu § 2 Abs. 1 GUG

Datenschutzbehörde

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TE Dsk BescheidBeschwerde 2005/6/30 K121.015/0009-DSK/2005

[Anmerkung Bearbeiter: Namen (Firmen), (Internet-)Adressen, Aktenzahlen (und dergleichen), Rechtsformen und Produktbezeichnungen etc. sowie deren Initialen und Abkürzungen können aus Anonymisierungsgründen abgekürzt und/oder verändert sein.] BESCHEID Die Datenschutzkommission hat unter dem Vorsitz von Dr. MAIER und in Anwesenheit der Mitglieder Dr. HEISSENBERGER, Mag. HUTTERER, Dr. KOTSCHY, Dr. ROSENMAYR-KLEMENZ und Mag. ZIMMER sowie des Schriftführers Mag. FLENDROVSKY ... mehr lesen...

Entscheidung | Dsk BescheidBeschwerde | 30.06.2005

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