Entscheidungen zu § 7 Abs. 2 JWG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 2004/5/26 4Ob560/87, 2Ob65/00y, 7Ob86/04d

Norm: JWG §4 oöJWG §7 Abs2 JWG § 4 gültig von 01.07.1989 bis 30.04.2013 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 69/2013
Rechtssatz: Trägt der Fürsorgeverband die Kosten der freiwilligen Erziehungshilfe, die den Lebensbedarf des Minderjährigen ganz oder jedenfalls weitgehend sichert, erbringt er damit keine Unterhaltsleistungen für den Unterhaltspflichtigen, sonde... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.09.1987

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