Entscheidungen zu § 4 JWG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1995/6/14 93/12/0189

Der Beschwerdeführer steht als Vizeleutnant in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist beim Korpskommando III. Mit Beschluß vom 12. Oktober 1992 sowie vom 11. November 1992 nahm das Bezirksgericht St. Pölten dem Vater Andreas C. die Obsorge für seine Töchter Sandra (geboren 1981) und Beatrix (geboren 1982) ab und übertrug sie dem Beschwerdeführer und seiner Frau als Pflegeeltern. Mit Schreiben vom 3. November 1992 (eingelangt beim Korpsko... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 14.06.1995

RS Vwgh 1995/6/14 93/12/0189

Index: L92703 Jugendwohlfahrt Kinderheim Niederösterreich61/04 Jugendfürsorge
Norm: JWG 1989 §21;JWG NÖ 1991 §28 Abs4;JWG PflegebeitragsV NÖ 1991 §4;
Rechtssatz: Bei der zur Lösung der Frage der Anrechenbarkeit des Pflegebeitrages nach dem NÖ JWG 1991 gebotenen Gesamtbetrachtung ist die Verordnungsermächtigung nach § 28 Abs 4 NÖ JWG 1991 zu beachten, der bei der Festsetzung der Höhe des Pflegebeitrages die Bedacht... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.06.1995

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