Entscheidungen zu § 22 JWG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vwgh Erkenntnis 1990/10/23 88/11/0198

Mit rechtskräftigem Beschluß des Bezirksgerichtes Favoriten vom 2. Oktober 1985 wurde die monatliche Unterhaltsverpflichtung des Beschwerdeführers als ehelichen Vaters der minderjährigen Kinder Alexander (geboren am 10. Juli 1973) und Christian (geboren am 5. Oktober 1976) über seinen Antrag von bis dahin S 3.000,-- bzw. S 2.500,-- auf S 2.900,-- bzw. S 2.400,-- herabgesetzt. Der Beschwerdeführer wurde verpflichtet, die genannten Unterhaltsleistungen an die zum "Einhebungskurator" nac... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.10.1990

RS Vwgh 1990/10/23 88/11/0198

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)61/04 Jugendfürsorge
Norm: ABGB §140;JWG 1954 §22; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/22 90/11/0048 4 Stammrechtssatz Der Verwaltungsgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung erkannt, daß die Behörden der Jugendwohlfahrtspflege bei der Festsetzung der Ersatzbeträge dann nicht fehlgehen, wenn sie die Praxis der ordentlichen Gerichte in Unterhalt... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.10.1990

RS Vwgh 1990/10/23 88/11/0198

Index: L92709 Jugendwohlfahrt Kinderheim Wien20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)61/04 Jugendfürsorge
Norm: ABGB §140;JWG 1954 §22 idF 1977/403;JWG Wr 1955 §9 Abs1;
Rechtssatz: Der Unterhaltsbedarf eines Minderjährigen wird von dem Umstand mitbestimmt, daß dieser einer Jugendwohlfahrtsmaßnahme unterzogen wird und die Unterbringung in einem Heim seinen Bedarf erhöht (Hinweis E 26.2.1976, 375/75, und E 6... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.10.1990

RS Vwgh 1990/10/23 88/11/0198

Index: L92709 Jugendwohlfahrt Kinderheim Wien001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren61/04 Jugendfürsorge
Norm: AVG §38;AVG §56;JWG 1954 §22 idF 1977/403;JWG Wr 1955 §9 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Die Frage, ob eine gerichtliche Entscheidung betreffend die Unterhaltspflicht für die Verwaltungsbehörde bei Festsetzung einer Ersatzleistung nach § 9 Wr JWG "im Rahmen der Unterhaltspflicht" bindend ist, ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.10.1990

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